Zum Inhalt
RechnungsblattRechnung kostenlos

Stand: November 2026

Pflichtangaben einer Rechnung: die Checkliste

Fehlt eine Pflichtangabe, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht abziehen und schickt die Rechnung zurück. Welche Angaben nötig sind, hängt davon ab, ob du Umsatzsteuer ausweist, Kleinunternehmer bist oder nur einen Kleinbetrag abrechnest.

Die 10 Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG

Für eine normale Rechnung mit Umsatzsteuer verlangt § 14 Abs. 4 UStG:

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift von dir und deinem Kunden,
  2. deine Steuernummer oder deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  3. das Ausstellungsdatum,
  4. eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer,
  5. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware bzw. Art und Umfang der Leistung,
  6. den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung,
  7. das Entgelt, aufgeschlüsselt nach Steuersätzen, und jede im Voraus vereinbarte Minderung (z. B. Skonto),
  8. den Steuersatz und den Steuerbetrag – oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung,
  9. bei bestimmten Bauleistungen an Privatkunden einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden,
  10. bei Gutschriften das Wort „Gutschrift“.

Der Leistungszeitpunkt darf auch ein Monat oder Zeitraum sein („Oktober 2026“). Ist er gleich dem Rechnungsdatum, reicht der Satz „Leistungsdatum entspricht Rechnungsdatum“.

Drei Fälle im Vergleich

AngabeMit UmsatzsteuerKleinunternehmer (§ 34a UStDV)Kleinbetrag bis 250 € (§ 33 UStDV)
Name/Anschrift AbsenderPflichtPflichtPflicht
Name/Anschrift KundePflichtPflichtnicht nötig
Steuernummer oder USt-IdNr.PflichtPflichtnicht nötig
RechnungsnummerPflichtnicht vorgeschrieben, empfohlennicht nötig
AusstellungsdatumPflichtPflichtPflicht
LeistungszeitpunktPflichtnicht vorgeschriebennicht nötig
Menge und Art der LeistungPflichtPflichtPflicht
BeträgeNetto je Steuersatz, Steuer, SummeGesamtbetrag in einer SummeBruttobetrag und Steuersatz in einer Summe
Hinweis–auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStGbei Steuerbefreiung der Hinweis darauf

Die vereinfachte Kleinunternehmer-Rechnung regelt seit 2025 § 34a UStDV, die Kleinbetragsrechnung § 33 UStDV.

Häufige Fehler

Korrigieren statt neu schreiben

Eine fehlerhafte Rechnung kannst du berichtigen: Du schickst ein Dokument, das sich eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung bezieht (Nummer und Datum) und die fehlenden oder falschen Angaben ergänzt. Bei falschem Betrag ist eine Stornorechnung mit neuer Rechnung meist übersichtlicher. Die alte Nummer bleibt vergeben.

Rechnung gleich schreiben: Zum kostenlosen Rechnungswerkzeug – es prüft diese Angaben automatisch. Lieber Word/Excel-Vorlagen? Belegano Eigenes Angebot

Quellen